Anmeldung

Ein Mädchen spielt mit der raschelnden und leuchtenden Folie
Ein Mädchen spielt mit der raschelnden und leuchtenden Folie
Ein Mädchen spielt mit der raschelnden und leuchtenden Folie

Was müssen Sie tun, um Frühförderung von CONTRAST in Anspruch nehmen zu können?

  • Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 01/729 45 65 und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch
  • Nehmen Sie zu diesem vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit: sämtliche Befunde Ihres Kindes sowie Geburtsurkunde, Meldezettel, Mutter-Kind-Pass sowie Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern) oder Reisepass/Identitätsnachweis ("Aufenthaltskarte")
  • Wird im Erstgespräch der Bedarf an Frühförderung festgestellt und sollten Sie sich für die Frühförderung von CONTRAST entscheiden, wird ein Antragsformular gemeinsam mit den oben anführten Dokumenten und Befunden von unserem Büro an die zuständige Behörde geschickt. Diese erteilt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Bewilligung zur Frühförderung von CONTRAST.

Was kostet Frühförderung?

Der Verein CONTRAST bietet im Auftrag der Landesregierungen von Wien (Fonds Soziales Wien), Niederösterreich und Burgenland Frühförderung für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an.

  • In Niederösterreich und Burgenland beträgt der Selbstbehalt derzeit 16,50 Euro pro Frühfördereinheit.
  • Familien, die Frühförderung von CONTRAST erhalten, werden gebeten, die Arbeit von CONTRAST als außerordentliches Mitglied zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 70,00 Euro in Niederösterreich und Burgenland, 100,00 Euro in Wien. Mit Beendigung der Frühförderung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.