F: Ab wann kann man mit einem Kleinkind zum Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie gehen?
A: Eine augenärztliche Untersuchung ist in jedem Lebensalter möglich.
F: Ist es ausreichend, zu den vorgegebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu gehen?
A: In vielen Fällen, z.B. bei Auffälligkeiten und Augenerkrankungen in der Familie, ist eine frühere bzw. häufigere Untersuchungen notwendig!
F: Wie lange ist das so genannte „Babyschielen“ normal?
A: Ein ständiges Schielen ist nie normal. Ein zeitweiliges “Entgleisen“ der Augen ist in den ersten Lebenswochen bzw. –monaten häufig. Ab dem 4. Lebensmonat sollte in diesem Fall ein Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie aufgesucht werden.
F: Ab wann soll mich mein Kind ansehen?
A: Ab der 4. bis 6. Lebenswoche sollte ein Säugling Blickkontakt aufnehmen.
F: Mein Kind zeichnet und schreibt mit der Nase!
A: Das kann auf ein Sehproblem hinweisen! Die Annäherung des Auges an Spielsachen, Bücher, Abbildungen bewirkt eine Vergrößerung, wodurch das sehbehinderte Kind besser und mehr sehen kann.
In diesen Fällen ist vom Augenarzt abzuklären, ob eine Sehbehinderung vorliegt.
F: Mein Kind hat ein Augenzittern und hält den Kopf schief!
A: Bei Kindern mit Augenzittern (Nystagmus) kann es zu einer Kopfzwangshaltung kommen, weil das Augenzittern manchmal bei einer speziellen Kopfhaltung aufhören und dadurch besser sehen kann. Man soll den Kindern diese Kopfzwangshaltung nicht verbieten!
F: Mein Kind muss zwei Stunden täglich ein Auge abdecken. Ist das ausreichend?
A: Die Dauer der Okklusion (Abdeckung) ist von mehreren Faktoren abhängig, wie z.B. von der Ursache des Sehproblems, dem Alter des Kindes, dem Sehvermögen des „schlechten“ Auges, dem Allgemeinzustand des Kindes usw. Unter Einbeziehung dieser Faktoren wird vom Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie bzw. der Orthoptistin eine individuelle Okklusionsdauer festgelegt, die sich je nach Verlauf der Therapie verändern kann.