Was müssen Sie tun, um Frühförderung von CONTRAST in Anspruch nehmen zu können?
- Senden Sie uns eine E-Mail an office@contrast.or.at und geben folgende Daten bekannt: Name und Geburtsdatum des Kindes, Kontaktdaten der Ansprechperson, sowie einen Augenbefund mit einer Frühförderempfehlung.
- Nehmen Sie zu diesem vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit: alle Befunde Ihres Kindes sowie Geburtsurkunde, Meldezettel (Eltern und Kind), Heiratsurkunde oder Obsorgebescheid, Mutter-Kind-Pass sowie Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern) oder Reisepass/Identitätsnachweis ("Aufenthaltskarte") sowie die gültige Aufenthaltsbewilligung (Eltern und Kind)
- Wird im Erstgespräch der Bedarf an Frühförderung festgestellt und sollten Sie sich für die Frühförderung von CONTRAST entscheiden, wird ein Antragsformular gemeinsam mit den oben anführten Dokumenten und Befunden von unserem Büro an die zuständige Behörde geschickt. Diese erteilt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Bewilligung zur Frühförderung von CONTRAST.
Was kostet Frühförderung?
Der Verein CONTRAST bietet im Auftrag der Landesregierungen von Wien (Fonds Soziales Wien), Niederösterreich und Burgenland Frühförderung für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an.
- In Niederösterreich beträgt der Selbstbehalt derzeit 18,30 Euro pro Frühfördereinheit. In Burgenland wird der Selbstbehalt von der Bezirkshauptmannschaft eingehoben.
- Während der Dauer der Inanspruchnahme von Frühförderung werde ich außerordentliches Mitglied im Verein Contrast. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Inanspruchnahme der Einheiten und erlischt automatisch mit Beendigung der Frühförderung.